… mal wieder ein wenig Lyrik

Mein Phänomen

Wir Menschen lieben klare Sachen,
wir streben nach Eindeutigkeit.
Ein sich’res Bild will man sich machen,
das einfach, nützlich und gescheit.

Dem keine Zweifel innewohnen,
das wahr von falsch trennt, gut von schlecht,
sich fügt in unsere Denkschablonen
und ist stets völlig sachgerecht.

Wie anders nun mein Phänomen…

Es lässt sich kaum beschreiben –
ach, könntest Du ’s doch einmal sehen
in seinem bunten Treiben.

Das Phänomen bewegt sich viel,
leicht wie ein Schwalbenschwanz.
Oft wechselt es dabei sein Ziel –
ein Schmetterling im Tanz.

Es hat dies jugendliche Flair,
irgendwie alterslos.
Kommt meistens eher leger daher,
bisweilen burschikos.

Ein zarter Hauch von Anarchie
umweht den bunten Falter,
beflügelt sanft die Phantasie
in jedem Blütenalter.

Wenn, sollte sich das so ergeben,
es mal in Deine Nähe schwebt,
wie würde es Dich gleich beleben –
auf’s Feinste wärst Du angeregt.

Gefühle, die Du längst vergraben,
sie blühten plötzlich wieder auf.
Ein Jungbrunnen für ält’re Knaben?
Vielleicht. Du wärst verdammt gut drauf…

Ihr habt nun manches schon verstanden
von mir und meinem Phänomen.
Ich hoff‘, es kommt mir nicht abhanden,
ich möcht‘ es gern bald wiedersehen.

Doch lebt es schrecklich weit entfernt
von dort, wo ich jetzt wohne.
Falls Ihr es einmal kennenlernt,
in Köln, grüßt mir _ _ _.

M.W.

Nachtrag 2023

Leider ging die Sache nicht gut aus. Sie bewegte sich in einem emotionalen Feld, in dem sich schließlich auch Dritte von ihr affiziert fühlten. Nun kamen Wettbewerb, Macht und Schuldzuweisung ins Spiel. Dem waren die Protagonisten nicht gewachsen. Sie wünschten sich viel Glück und sagten sich adé…

Offener Brief an Jens Spahn

In meiner Familie gibt es unter anderem zwei Zahnärzte. Es sind zwei von der anständigen Sorte, dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Sie gehören nicht zu denen, die in den 1990er Jahren für ihre dreisten Forderungen an die Politik berüchtigt waren, und über die Seehofer, damals noch Gesundheitsminister, im Fernsehen nur sagen brauchte, „die wollen bloß Geld“, und ein ganzes Volk nickte mit dem Kopf.

Heute, drei Jahrzehnte später, ist das Pendel zur anderen Seite ausgeschlagen. In der Coronakrise sind die Zahnärzte zurecht sauer, weil sie nicht über die erforderliche Schutzausrüstung verfügen, wenn sie – hochgradig infektionsgefährdet – in intimer Distanz zum Mund des Patienten den Bohrer ansetzen. Während die ärztlichen Standesvertreter gegen den Mangel an virensicheren Schutzmasken gegenwärtig Sturm laufen, sind die obersten Vertreter der Zahnärzte in dieser Situation derart brav und harmlos, dass man den Eindruck gewinnt, sie stellen sich im Wettlauf um die wenigen verfügbaren Masken gleich klaglos hinten an.

Außerdem wurden die Zahnärzte aus dem Kreis der durch das Covid-19-Entlastungsgesetz unterstützten Ärzte und Psychotherapeuten ausgeschlossen. Daher bekam Jens Spahn gestern Post vom Denkraum.

Es geht um Recht und Gerechtigkeit. Mit dem Ausschluss der Zahnärzte aus seinem Corona-Entlastungsgesetz hat der Minister einen gravierenden Fehler gemacht und sich verfassungsrechtlich in arge Bredouille begeben. Dies wurde ihm vor Augen geführt – sachlich, aber bestimmt.

 

„Alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

So steht es, sehr geehrter Herr Minister Spahn, groß und unübersehbar auf der Internet­seite Ihres Ministeriums, direkt neben einem Foto von Ihnen, das Sie in energischer Pose und dynamischer Aktion zeigt. Aber befolgen Sie selbst Ihre vorbildliche Maxime gegenüber allen wesentlichen Berufsgruppen im Gesundheitswesen, die täglich die medizinische Versorgung in unserem Land sicherstellen? In Ihrem soeben verabschiedeten „Covid-19 Krankenhausentlastungsgesetz“ ist jedenfalls eine große Gruppe „ausgespart“, was wohl im Wortsinne zu verstehen ist: Ärzte, nicht einmal mit einer geeigneten Schutzausrüstung ausgestattet, die täglich mit hohem eigenen gesundheitlichen Risiko ihre Patienten von Schmerzen befreien und die erforderlichen Behandlungen bei ihnen vornehmen.

Mit großer Bestürzung mussten Deutschlands Zahnärzte erkennen, dass sie – anders als Ärzte und Psychotherapeuten – in dem von Ihrem Ministerium erarbeiteten „Gesetz zum Ausgleich Covid-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“ nicht berücksichtigt werden. In einer Presseerklärung Ihres Hauses vom 23. März 2020 heißt es, mit diesem Gesetz sollen „die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen“ und „Honorareinbußen der niedergelas­senen Ärzte abgefedert werden.“ Daher würden „niedergelassene Ärzte sowie Psycho­therapeuten (…) bei einer zu hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inan­spruchnahme durch Patienten mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt.“

Anfänglich glaubte man auf Seiten der Zahnärzte an ein bloßes Versehen Ihres Ministe­riums, das der Eile geschuldet war, mit der das Gesetz zustande kam. Doch man musste erkennen, dass die Berufsgruppe der Zahnärzte ganz bewusst und voller Absicht von den Unterstützungsmaßnahmen ausgenommen wurde. Dies, obwohl allgemein bekannt ist, dass dieser Beruf einer der am meisten gefährdeten Gesundheitsberufe ist, wenn Zahnärzte nicht sogar dem höchsten Infektionsrisiko innerhalb der gesamten Ärzteschaft ausgesetzt sind.

Zahnärzte sind tagtäglich sogenannten Aerosolen ausgesetzt, einer Sprühnebelwolke, die bei der Behandlung mit rotierenden Instrumenten im Mund ihrer Patienten unter Zufuhr von Wasser unvermeidlich entsteht. Wir wissen zudem, dass ein Vielfaches der identifizierten Covid-19-Erkrankten unerkannt infiziert ist und sich daher in dieser Hinsicht völlig ahnungslos in zahnärztliche Behandlung begibt. Nach Untersuchungen des US-Arbeitsministeriums sind Zahnärzte daher am stärksten gefährdet, an Covid-19 zu erkranken.

Überdies müssen sie als mögliche Infektionsmultiplikatoren gelten, was der Bevölkerung nur allzu bewusst ist. Dies führt derzeit dazu, dass die Patienten einen Großteil der vereinbarten Behandlungstermine absagen, aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Die Praxisumsätze gehen daher um bis zu 80 % zurück. Da die Kosten weiterlaufen, gehen derzeit auch die niedergelassenen Zahnärzte einem finanziellen Desaster entgegen.

In dieser Situation ist der Ausschluss dieser Berufsgruppe aus den neuen gesetzlichen Regelungen nicht nur in hohem Maße ungerecht, er ist juristisch betrachtet auch absolut ungerechtfertigt. Die Nichtberücksichtigung der Zahnärzte in diesem Gesetz stellt eine gravierende, vollkommen illegitime und mit nichts zu rechtfertigende Diskriminierung dieses Berufsstandes dar.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bindet der allgemeine Gleichheitssatz in Artikel 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes nicht nur die Verwaltung und Rechtsprechung, sondern auch den Gesetzgeber (Rechtssetzungsgleichheit). Auch für ihn gilt, dass wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich behandelt werden darf. „Gleiche Fälle sollen gleiche Regeln treffen“, so hat es ein renommierter Rechtswissenschaftler aus­gedrückt. Dies gilt insbesondere in Fällen von Ungleichbehandlung vergleichbarer Per­sonengruppen. Unser Grundgesetz verbietet es dem Gesetzgeber, Personengruppen in mit­einander vergleichbaren Fällen nach unterschiedlichen Grundsätzen zu behandeln.

Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einem Urteil vom 7. Februar 2012 in juristischer Sprache so formuliert:

„Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365 <385>). Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für un­gleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 <17>; 126, 400 <416> m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 – 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 76). Dabei verwehrt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber nicht jede Differenzierung. Differ­enzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 <220>; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 – 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 77). Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behand­lung rechtfertigen können.“

Es ist schwer vorstellbar, dass sich mit Blick auf das Regelungsziel des neuen Gesetzes Unterschiede zwischen Vertragsärzten und Vertragszahnärzten von solcher Art und solchem Gewicht konstruieren lassen, dass sie die unterschiedliche Behandlung recht­fertigen könnten. Nicht zu reden von den im Gesetz berücksichtigten Psychotherapeuten, bei denen die Einhaltung einer gewissen körperlichen Distanz zu ihren Klienten bereits zum Berufsethos gehört, und deren Hilfeleistung auch in Corona-Zeiten weiterhin gut nach­gefragt sein dürfte.

Nach allem wird sich kein sachgerechter Differenzierungsgrund zwischen Ärzten und Psychotherapeuten einerseits und Zahnärzten andererseits finden lassen, der rechtfertigen würde, Vertragszahnärzte nicht an den Unterstützungsmaßnahmen des neuen Gesetzes teilhaben zu lassen, zumal in diesem Fall strenge Anforderungen an eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Ausschlusses der Zahnärzte zu stellen wären.

Aber muss es in dieser Situation zu einem verfassungsrechtlichen Rechtsstreit zwischen den Zahnärzten und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Ihr Ministerium, wirklich kommen? Wäre es nicht möglich, sehr geehrter Herr Minister Spahn, dass Sie sich dieser Berufsgruppe ebenso ver­pflichtet fühlen würden wie den anderen Gesundheitsberufen? In diesem Sinn kann man nur an Sie appellieren, zu einer sachgerechten und gerechten Gleichbehandlung zurückzu­kehren und den Zahnärzten die Unterstützung des Covid-19-Entlastungsgesetzes nicht vor­zuenthalten.

Außerdem:

  • Zahnärzte in der Corona-Krise: „Wir fühlen uns allein gelassen“ – Meike Hickmann – ZDF, 24.03.2020
    • Zahnärzte sind einem hohen Ansteckungsrisiko mit Covid-19 ausgesetzt. Es fehlt an Schutzausrüstung. Zudem gibt es für sie bisher keinen Rettungsschirm bei immer weniger Patienten.
  • Höchste Infektionsgefahr, keine Hilfe vom StaatSabine Menkens –  Welt, 27.03.2020
    • Zahnärzte sind in der Corona-Krise besonders gefährdet sich anzustecken. Schutzausrüstung ist Mangelware, im Entlastungsgesetz von Gesundheitsminister Spahn werden sie aber nicht berücksichtigt. Die Opposition spricht von „nicht verantwortbaren“ Zuständen.
  • Eine Katastrophe für unsere 350.000 Mitarbeiter – Siegfried Marquardt – The European, 30.03.2020
    • Die deutschen Zahnarztpraxen schlagen Alarm. Sie bekommen keine Schutzausrüstungen, ihre Mitarbeiter sind aber besonders ansteckungsgefährdet. Sie erhalten keine staatlichen Hilfen und keine Unterstützung durch die Politik. Sollen alle jetzt zwangsschließen? Man bekommt dieser Tage besser keine Zahnschmerzen.
  • Keine Hilfe für Zahnärzte (Video ca. 3 Min.) – Abendschau ∙ rbb Fernsehen – 04.04.2020 
    • In vielen Zahnarztpraxen herrscht gerade gähnende Leere: Die Patienten haben Angst vor Ansteckung. Trotz eines Umsatzrückgangs von bis zu 80 Prozent sind Zahnärzte vom Rettungsschirm für niedergelassene Ärzte ausgeschlossen. Ein Beitrag von Jörn Kersten

Helmut Schmidt (23.12.1918 – 10.11.2015)

Helmut Schmidt

Außerdem: Neue Zürcher Zeitung, Erinnerungen an Helmut Schmidt (11.11.2015)