Die völkerrechtliche Bedeutung und Interpretation des UN-Beschlusses zur „Responsibility to Protect“ sowie der Resolution 1973 des Sicherheitsrates (Intervention in Libyen) ist unter Völkerrechtlern, Friedensforschern und Menschenrechtsaktivisten Gegenstand einer umfangreichen Debatte. Hier einige Links zu wesentlichen Beiträgen.
Überblick:
- Informationen
- Institutionen / NGOs
- Denkraum-Beiträge
- Unterstützende Stellungnahmen
- Neutrale Stellungnahmen
- Kritische Stellungnahmen
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Informationen:
- Stichwort: Die Schutzverantwortung der Staatengemeinschaft – Erläuterungen von Andreas Zumach (Deutsche Welle, 02.12.2008)
- Responsibility to Protect – Wikipedia deutsch und englisch
- Helge von Horn, Christoph Krämer, Gibt es ein Recht zur ‚humanitären Intervention‘? – ausführliche Übersicht über den Bericht ‚The Responsibility to Protect‘ der International Commission on Intervention and State Sovereignty (s. unten bei „Institutionen“) – März 2004
- Responsibility to Protect (R2P) – knol von Josef Bordat (26.11.2008) – „Responsibility to Protect ist eine Doktrin in der Politik internationaler Beziehungen, die unter der Maßgabe, Souveränität bedeute in erster Linie die Verantwortung eines Staates für den Schutz seiner Bürger, völkerrechtliche Reformen zugunsten eines mehrstufigen Konzepts für einen humanitären Interventionismus vorschlägt, damit die Weltgemeinschaft unter dem Dach der Vereinten Nationen systematischen Vernachlässigungen dieser Verantwortung wirksam begegnen kann.“
- Die Responsibility to Protect umsetzen: Zusammenfassung des UN-Berichts zur Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft von Katharina Zechner, (Genocide Alert, 05.04.2009)
- Resolution 1973 (2011) – Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 17. März 2011
- UNRIC Library Backgrounder: Libyan Arab Jamahiriya – United Nations Regional Information Centre for Western Europe (UNRIC Brussels)
- Linksammlung zum Thema „Humanitäre Interventionen“ – Krieg für Menschenrechte? – umfangreiche Artikelsammlung, zusammengestellt von der Arbeitsgruppe Friedensforschung an der Gesamthochschule Kassel (Homepage)
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Institutionen / NGOs
- Internationale Kommission zu Intervention und Staatensouveränität (ICISS) – die auf Initiative Kanadas im September 2000 eingerichtete Kommission, die im Dezember 2001 das Konzept der „Responsibility to Protect“ vorschlug – (engl. Wikipedia-Artikel)
- International Coalition for the Responsibility to Protect – „The INTERNATIONAL COALITION FOR THE RESPONSIBILITY TO PROTECT (ICRtoP) brings together NGOs from all regions of the world to strengthen normative consensus for RtoP, further the understanding of the norm, push for strengthened capacities to prevent and halt genocide, war crimes, ethnic cleansing and crimes against humanity and mobilize NGOs to push for action to save lives in RtoP country-specific situations.“
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Denkraum-Beiträge
- Flugverbotszone über Libyen – warum erst jetzt? – 18.03.2011
- Deutsche Libyen-Position „peinlich, ein Fiasko“: Nahostexperte Lüders – 18.03.2011
- „Einzig die SPD-Abgeordnete Wieczorek-Zeul fand die richtigen Worte. „Eine Schande“ sei die Haltung der Bundesregierung, sich um die Schutzverantwortung der Staatengemeinschaft (s. auch hier) für die libysche Bevölkerung herumzudrücken, die in den Bestimmungen der Vereinten Nationen verankert ist. Allemal in einer Situation, in der ein durchgeknallter, hasserfüllter Diktator seine Söldnertruppen gegen die Bevölkerung seines Landes hetzt und an den „Hunden“ und „Ratten“, die ihm die Gefolgschaft verweigerten, blutige Rache zu nehmen gedenkt.“
- Die tapfere arabische Jugend und unsere feige Außenpolitik – 19.03.2011
- „Einen tiefgehenden Eindruck von der historischen Dimension der Befreiungskämpfe in den arabischen Ländern vermittelte neulich der ägyptische Schauspieler Khaled Nabawy mit seiner bewegenden Rede auf der Cinema for Peace-Gala bei den Berliner Filmfestspielen. In den Tagen der ägyptischen Revolution hatte Khaled Nabawy zu den Demonstranten gehört, die in den Straßen rund um den Tahirplatz unter Einsatz ihres Lebens den Sturz des Mubarak-Regimes herbeigeführt hatten.“
- Dilemma und historische Bedeutung der Libyen-Intervention – 25.03.2011
- Wertvorstellungen: Obama vs. Westerwelle/Merkel – 29.03.2011
- Militärisches Eingreifen in einen Bürgerkrieg: völkerrechtswidrig, aber doch gerecht? – 01.04.2011
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Unterstützende Stellungnahmen:
- „The Responsibility to Protect – Ending Mass Atrocity Crimes Once and For All“ – Gareth Evans, Brookings Institution Press 2008 – Verlagsankündigung
- „The Responsibility to Protect. Auf dem Weg zu einem internationalen System mit Moral?“ – Ralph Ellermann, „Powision“ – Magazin des Instituts für Politikwissenschaft der Universität Leipzig, 24.06.2010
- Interview von Genocide-Alert mit Prof. Dr. Claus Kreß, Völkerstrafrechtler an der Universität Köln (09.03.2011)
- Interview mit Völkerstrafrechtsprofessor Kreß zur humanitären Intervention in Libyen, (Genocide Alert, 22.03.2011)
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Neutrale Stellungnahmen
- „Responsibility to Protect“ – Franziska Brantner, Politikwissenschaftlerin und Europa-Abgeordnete der „Grünen“ (April 2007)
- Die „Schutzverantwortung“ (R2P) – Fortschritt, leeres Versprechen oder Freibrief für „humanitäre“ Intervention? – Dokumentation (PDF) eines Symposiums der Stiftung Entwicklung und Frieden im November 2007
- Sabine von Schorlemer, Die Schutzverantwortung als Element des Friedens – Empfehlungen zu ihrer Operationalisierung – Policy Paper 28 der Stiftung Entwicklung und Frieden, Dezember 2007 (PDF) – „Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer, Ordinaria für Völkerrecht, Recht der Europäischen Union und Internationale Beziehungen an der Technischen Universität Dresden, zeichnet zunächst die Entstehungsgeschichte und die Schlüsselelemente der sich herausbildenden internationalen Norm der „Responsibility to Protect“ nach. Der Hauptteil des Papers ist Strategien zur Umsetzung der Schutzverantwortung gewidmet. Vorrang räumt die Autorin dabei der Prävention und Frühwarnung ein. Dringend erforderlich sei aber auch eine Einigung darüber, wann und unter welchen Umständen der UN-Sicherheitsrat in Reaktion auf schwerste Menschheitsverbrechen militärisches Handeln autorisieren sollte.“
- Die R2P-Kontroverse – Streitgespräch von Ramesh Thakur und Mary Ellen O’Connell – E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit, März 2008 – „2005 verabschiedeten die UN das Prinzip „Responsibility to Protect“ (R2P). Demnach dürfen Völkermord, ethnische Säuberung und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Waffengewalt verhindert werden. Doch R2P bleibt umstritten. Befürworter sagen, die internationale Gemeinschaft dürfe schreckliche Verbrechen nicht tolerieren. Skeptiker halten dagegen, R2P fördere mit dem Eintreten für eine Art gerechten Krieg einen neuen Militarismus.“ –
- „The responsibility to protect and the case of Darfur“ – Diplomarbeit von Johannes Langer, Universität Wien, Fakultät für Sozialwissenschaften (englisch, April 2010) – „Diese Arbeit zeichnet die Entwicklung von R2P nach und beleuchtet kritisch die Kerninhalte der Schutzverantwortung. Wie das Beispiel Darfur zeigt, ist das Konzept R2P noch zu schwach in der internationalen Staatengemeinschaft verankert. (…) Um künftige Verbrechen wie jene in Ruanda, Bosnien oder Darfur verhindern zu können, muss R2P auf eine neue Grundlage gesetzt werden und sich stärker an die Überlegungen der International Commission on Intervention and State Security orientieren.“
- „Die völkerrechtliche Dimension der »Responsibility to Protect«“ – Christian Schaller, (SWP-Aktuell 2008/A 46, Juni 2008)
- „Die Vereinten Nationen, nationale Souveränität und die ‚Responsibility to Protect'“ – Edward Mortimer, Salzburg Global Seminar und Axel Berger, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) – 22.03.2010
- Neue Herauforderungen = neue Standards für menschenrechtlich begründete Interventionen (Voraussetzungen – Akteure – Instrumente) – Vortrag von Dr. Hans-Joachim Heintze zu Konzepten „humanitärer Intervention“ und deren Grenzen auf der Konferenz der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) zum Thema „Menschenrechte als Interventionsgrund“(Berlin, 23.10.2010)
- „Staatliche Souveränität vs. Menschenrechte“ – Dr. Hans-Joachim Heintze, Legal Tribune online, 28.02.2011 – Dr. habil. Hans-Joachim Heinze lehrt Völkerrecht am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum
- „Sicherheitsrat autorisiert den Einsatz von Waffengewalt“ – Ass. jur. Przemyslaw Roguski, Legal Tribune online, 18.03.2011 – Przemyslaw Nick Roguski, Mag. Iur. ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Internationales Wirtschaftsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
- Libyen: Mandat zum Schutz der Zivilbevölkerung, Resolution ermächtigt nicht zum Regimewechsel – Prof. Dr. Thomas Bruha, DGVN-Vorsitzender (Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen -DGVN, 22.03.2011)
- „Libyen – Die Bomben und das Völkerrecht“ – ausgezeichnete Hörfunksendung mit Experteninterviews des Hessischen Rundfunks (ca. 50 Minuten) vom 28.03.2011 – „Seitdem der UNO-Sicherheitsrat grünes Licht für die Bombenangriffe für die libyschen Rebellen gab, tobt unter Völkerrechtlern die Diskussion: Dürfen irgendwelche Staatenlenker in Zukunft einfach bestimmen, dass ein anderer Politiker ein Diktator ist und ihn entsprechend bestrafen? Oder hat nicht vielmehr die internationale Gemeinschaft die Pflicht, Menschen um fast jeden Preis vor den eigenen Machthabern und ihrer Willkür zu schützen? Eins scheint klar: Libyen hat eine Zeitenwende in der internationalen Politik eingeleitet.“
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Kritische Stellungnahmen
- Responsibility to Protect – detaillierte Informationen von ngo online
- „Bomben auf Rangun? – Myanmar und die ‚Responsibility to Protect'“ – „Die Weigerung der Militärregierung von Myanmar, angesichts der durch den Wirbelsturm Nargis ausgelösten humanitären Katastrophe ausländische Hilfskräfte im Land arbeiten zu lassen, hat zu einer Diskussion über die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft für den Schutz von jenen Bevölkerungen, die von ihren eigenen Regierungen im Stich gelassen werden, geführt. Zahlreiche Politiker forderten unter Bezug auf die so genannte „responsibility to protect“ eine Durchsetzung von humanitärer Hilfe notfalls unter Einsatz von militärischem Zwang. Doch nicht nur für Myanmar gilt, dass ein solches Vorgehen meist mehr Probleme mit sich bringt als es löst.“ –(Welthungerhilfe, Juni 2008)
- „Responsibility to Protect? Verantwortung zum Schutz?“ – Jean Bricmont, Voltaire Netzwerk, 30.09.2009
- „Responsibility to Protect, Souveränität, Menschenrechte“ – Vortrag von Prof. Norman Paech zum Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Souveränität und dem Schutz von Menschenrechten auf der Konferenz der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) zum Thema „Menschenrechte als Interventionsgrund“ (Berlin, 23.10.2010)
- „Eingreifen in Libyen, aber wie?“ – Stellungnahme von Dr. Hans-Georg Ehrhardt,Leiter des Zentrums für Europäische Friedens- und Sicherheitsstudien (ZEUS) (17.02.2011)
- Analyse zur UN-Resolution: Eine umfassende Kriegsvollmacht gegen Libyen – Daniel Neun (Radio Utopie, 18.03.2011)
- „Verlogene Argumente der »Koalition der Willigen«“ – Interview mit Prof. Norman Paech, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der „Linken“ (Neues Deutschland, 23.03.2011 – via RechtProgressiv, Internetplattform der VDJ)